
Um dieses sehr umfangreiche Thema überhaupt lesbar zu gestalten wird hier nur auf das Versuchstier "Ratte" eingegangen. Natürlich wollen wir auch die Qualen der Primaten, Hunde, Katzen, Kaninchen, Mäuse, Schweine, Rinder, Vögel, Amphibien und Fische nicht vergessen, aber schon an dieser Aufzählung merkt man, das man eine ganze HP mit diesem Thema füllen könnte. Wollen wir uns also speziell den Ratten widmen...
Tierversuch- was ist das?
Tierversuche sind im Deutschen Tierschutzgesetz als Eingriffe definiert, die für das Versuchstier mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können.
Knackpunkt Gesellschaft
Der
Tierschutz sollte als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden, das Tierschutzgesetz
von einem grundsätzlichen Verbot von Tierversuchen ausgehen und tierversuchsfreie
Methoden gezielt gefördert werden. Das kann nur erreicht werden, wenn die
Mehrheit der Bevölkerung dem zustimmen würde.
Viele Menschen, die grundsätzlich bereit wären, dass alle Anstrengungen
unternommen werden müssen, um Tierversuche durch tierversuchsfreie Methoden
zu ersetzen, sind immer noch bereit, Tierversuche zu akzeptieren, wenn es der
Tierversuchslobby gelingt, den Verzicht als unkalkulierbares Risiko für
die menschliche Gesundheit oder als Stillstand der biomedizinischen Forschung
zu stilisieren.
Hier hilft nur Aufklärung.
Wie sinnvoll ist der Tierversuch?
In
der europäischen Union ist es beispielsweise immer noch möglich, Inhaltstoffe
für Haarshampoos, Lippenstifte oder andere kosmetische Mittel im Tierversuch
zu testen. Für die Entwicklung einzelner Stoffe werden dabei rund 900 Tiere
verbraucht (Kommission der europäischen Gemeinschaften, 1994).
In Frankreich und anderen EU Staaten werden sogar noch kosmetische Endprodukte
im Tierversuch getestet: 1993 wurden für den Bereich der Kosmetik allein
in Frankreich fast 23.000 Nagetiere und Kaninchen verbraucht.
Viele Testergebnisse lassen sich nicht vom Tier auf den Menschen übertragen:
Beispiele Substanz für den Menschen schädlich, für einige Tierarten gut verträglich
Atropin
- für den Menschen sind schon wenige Gramm schädlich
- für Ratten, Tauben, Ziegen und manche Kaninchenarten völlig unschädlich
- bei Pferden, Eseln und Affen nur sehr geringe Wirkung
Contergan
- ruft schwere Missbildungen beim Menschen hervor
- bei Ratten und Mäusen keine schädliche Wirkung
Chloramphinol
- beim Menschen wird bisweilen das blutbildende System schwer geschädigt
- diese Schädigung lässt sich bei Tieren nicht nachweisen
Beispiele Wirksame Arznei für den Menschen, unwirksam im Tierversuch
Aspirin
- beim Menschen gut verträgliches und in seinen Wirkungen wertvolles Medikament
- für Katzen und Hunde stark giftig, bei Mäusen und Ratten schädigende
Wirkung auf die Nachkommen
Insulin,
lebensnotwendig für Diabetiker
- ruft bei Hühnern, Kaninchen und Mäusen Missbildungen hervor
- Schäden beim Menschen bisher nicht aufgetreten
Cykloserin,
Wirkstoff gegen menschliche Tuberkulose
- unwirksam im Experiment mit tuberkulösen Meerschweinchen und Mäusen
LD50- Test
Im LD50- Test (Letal Dose- 50%) wird die akute Giftigkeit von Substanzen ermittelt. Es wird soviel Substanz verabreicht, bis die Hälfte der Versuchstiere stirbt- sehr hoher Tierverbrauch, die Versuche sind mit erheblichen Belastungen für die Tiere verbunden. Verwendet werden Mäuse, Ratten, aber auch Hunde, Affen und andere Tiere. Der Test ist als unzuverlässig und nicht aussagekräftig bekannt.
Alternativmethoden (Acute-Toxic-Class-methode, Up-and-Down Verfahren, Fixed-Dose Verfahren) wurden bereits vor Jahren in die internationalen Prüfvorschriften aufgenommen. Die Alternativmethoden sind zwar immer noch Tierversuche, aber es werden die Tierzahl und die Leiden der Tiere erheblich verringert. (es werden 90% weniger Tiere verbraucht, der Tod der Tiere ist nicht mehr als Endprodukt vorgeschrieben).
Der DTSchB hat entscheidend dazu beigetragen, dass im November 2000 nun hoffentlich entgültig der LD50-Test aus den internationalen Prüfvorschriften gestrichen wird und nicht zusätzliche Tierversuche zu den ursprünglichen Alternativmethoden für den Bereich der akuten Giftigkeitsprüfung von Chemikalien verlangt werden. (Die Amerikaner versuchten hierfür neue Tierversuchen einzuführen).
Ratten als Versuchstiere- eine Statistik
§9a
(1) und (2) des Tierschutzgesetztes von 1986 schreiben vor, dass Versuche an
Wirbeltieren statistisch erfasst und in regelmäßigen Abständen
an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden müssen.
Die amtliche Datenerhebung erfolgt seit 1989. Seit 1991 erfasst die Statistik
die neuen und alten Bundesländer. 1998 sind die Versuchstierzahlen zum
ersten mal gestiegen: gegenüber 1997 um 37.000 Tiere auf 1,53 Millionen.
Anstieg in erster Linie bei Mäusen, Kaninchen und Hunden.
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Anzahl
der Versuchstiere (Ratten)
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1990
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1992
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1994
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1996
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1998
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630.172
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558.516
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459.781
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415.766
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398.785
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Quelle: BMELF Pressedienst vom 8.11.1999
Alternativmethoden
Alternativmethoden
haben vor allem einen Vorteil: sie sollen nicht einfach den Tierversuch 1:1
ersetzen, sondern- das ist das erklärte Ziel- sie sollen neue Wege beschreiten,
die den Menschen wirksam schützen und der Forschung neue Möglichkeiten
eröffnen. Da das Tier über einen komplexen Organismus verfügt
können Tierversuche nicht auf den Menschen übertragen werden. Das
Ergebnis entspricht nicht immer dem, was beim Menschen zu erwarten ist.
Wenn man die Giftigkeit von Substanzen nun z.B. mit Zellkulturen testet, die
weitaus weniger komplex sind, entfallen eine ganze Reihe störender Wechselwirkungen.
Zwar reagieren auch einzelne Zellen, selbst wenn dies menschliche Zellen sind,
anders als der menschliche Gesamtorganismus. Aber durch das Hintereinanderschalten
verschiedener Zellkulturen mit jeweils unterschiedlichen Eigenschaften lassen
sich bestimmte Stoffwechselpfade des Menschen nachbilden. Die Versuchsanordnung
bildet dann auch tatsächlich den menschlichen Stoffwechselpfad ab und nicht
den des Tieres.
Alternativmethoden werden von den Labors der Industrie teilweise aufgegriffen
und nach dem Maßstab einer Kosten-Nutzen- Rechnung geprüft. Fällt
der Vergleich zu Gunsten der Alternativmethode aus, wird sie auch eingesetzt-
allerdings nur in diesem einen speziellen Fall.
Warum nicht mehr Alternativmethoden?
Die
Gründe, warum der Gesetzgeber nicht handelt, sind vielschichtig und im
wesentlichen wissenschafts- und wirtschaftspolitischer Natur.
Ausgangspunkt für die Frage, ob eine neue Methode, die ohne Tierversuche
auskommt, oder ob eine Kombination mehrerer solcher Verfahren einen Tierversuch
ersetzten kann, ist in aller Regel der Tierversuch selbst. Liefern die Tierversuchsfreien
Methoden andere Ergebnisse als der Tierversuch, wird deren Vorhersagekraft in
Frage gestellt. Dies geschieht, obwohl die gängigen Tierversuche niemals
systematisch auf Gültigkeit und Verlässlichkeit der Ergebnisse geprüft
wurden, wie das für Tierversuchsfreie Verfahren gefordert wird.
Tierschutzpolitische Forderungen an Gesetzgeber, Verbraucher und Forscher
Um den Tierversuchsfreien verfahren zum Durchbruch zu verhelfen, müssen zumindest folgende Maßnahmen eingeleitet werden:
Tierversuche dürfen nicht grundsätzlich erlaubt oder sogar gesetzlich vorgeschrieben werden, sondern sie sind grundsätzlich zu verbieten. Bis sie endgültig abgeschafft sind, dürfen sie nur noch ausnahmsweise genehmigt werden, wenn nach einer eingehenden Prüfung erwiesen ist, dass die geplanten Versuche zur Rettung menschlichen Lebens geeignet und unerlässlich sind.
Die Alternativmethoden sollten gezielt gefördert und bereits bestehenden Alternativmethoden auch eingesetzt werden. Der nationale Gesetzgeber darf dabei wirtschaftspolitischen Erwägungen nicht den Vorzug vor dem Tier- und Verbraucherschutz geben.