
Im Folgenden haben wir einige oft gestellte Fragen und deren Antworten zusammengetragen. Bei weiteren Fragen kann man uns jederzeit kontaktieren.
Wo bekomme ich Ratten?
Kann ich eine Ratte einzeln halten?
Was für einen Käfig benötigen Ratten?
Kann ich meine Ratten mit anderen Tieren zusammen halten?
Stinken Ratten?
Kann der Vermieter die Rattenhaltung verbieten?
Sollten Sie sich eine oder besser mehrere Ratten anschaffen wollen, so ziehen Sie doch auch folgende Möglichkeiten in Betracht, um den Kauf in einer Zoohandlung zu vermeiden. Überlegen Sie sich, ob Sie nicht vielleicht einer oder mehreren Ratten aus dem Tierheim ein besseres Zuhause geben wollen. Eine weitere Möglichkeit wäre, in Anzeigenblättern nach Anzeigen zu suchen, denn oft haben Privatpersonen Ratten abzugeben und sind froh, wenn sie sie in "guten Händen" unterbringen können. Darüber hinaus existiert im VdRD e.V. eine Rattenvermittlung, an die sie sich gerne wenden können: notratz@vdrd.de, Tel. 0700 / NOTRATTE
Kann
ich eine Ratte einzeln halten?
Ratten sind sehr soziale Tiere und leiden ohne den Umgang mit Artgenossen, den
auch ein Mensch nicht ersetzen kann. Zwei Ratten machen nicht merklich viel
mehr Arbeit als eine Ratte. Auch wird eine einzelne Ratte nicht zahmer und anhänglicher
als zwei Ratten, die zusammengehalten werden. Ratten sind Individualisten und
ebenso ist das Vertrauen, das sie zu ihrem Menschen entwickeln, unterschiedlich
ausgeprägt. Um die eine Ratte muss man sich sehr bemühen, während
eine andere vor Aufdringlichkeit schon fast "lästig" werden kann.
Eine Einzelhaltung hat keine positive Auswirkung auf die Zahmheit einer Ratte,
sie hat allerdings eine negative Auswirkung auf ihr Wohlbefinden. Und Sie selbst
würden sich bei einer Einzelhaltung außerdem um den Spaß bringen,
den Ratten beim Spielen, Herumtollen, Schmusen, Kuscheln und gegenseitigen Putzen
zusehen zu können. Wir raten nachdrücklich zur Haltung von mindestens
zwei Ratten gleichen Geschlechts.
Was für einen Käfig benötigen Ratten?
Zunächst einmal gilt es zu bedenken, da Ratten sehr neugierige, bewegungsfreudige
Tiere sind und somit einen großen, abwechslungsreich eingerichteten Käfig brauchen.
Falls Sie keinen Eigenbau planen, sind große Vogelvolieren oder Streifenhörnchenkäfige.
zu empfehlen.
Für maximal 2 Ratten soll eine Käfigmindestgröße von 220 l, dies entspricht z.B. 0,8 m
Höhe x 0,7 m Breite x 0,4 m Tiefe, sowie eine Käfighöhe von 80 cm nicht unterschritten
werden. Für größere Rattenrudel werden folgende Käfigmaße empfohlen:
Aber als Grundsatz gilt natürlich, wie bei allen anderen Tierarten, je größer je besser.
Sie sollten darauf achten, dass die Abstände der Gitterstäbe nicht zu groß sind, da sonst junge Ratten ohne weiteres hindurchschlüpfen können. Der Gitterabstand sollte auch für erwachsene Tiere 1 bis 1 1/2 cm nicht überschreiten.
Gerade
bei der Anschaffung eines Käfigs sollten Sie nicht sparen. Bedenken Sie,
dass die Ratten einen Großteil ihres Lebens darin verbringen. für
die Anschaffung eines Käfigs, der eine artgerechte Haltung von Ratten ermöglicht,
müssen Sie schon mindestens EUR 100,- bis 150,- einplanen, wobei dies ja
nur eine einmalige Investition ist. Überlegen Sie genau, ob Sie Ihren Ratten
dieses Grundbedürfnis erfüllen können, denn sicherlich wollen
Sie Ihren Tieren ein artgerechtes Zuhause bieten.
Bei der Einrichtung ist Ihre Fantasie gefragt: Huschen, Röhren, Plattformen
als Etagen. Leitern, Hängematten (aus Handtüchern oder alten Hosen).
Beobachten Sie Ihre Ratten gut, dann finden Sie selbst sehr schnell heraus,
was Ihnen gefällt und was sie eher ignorieren. Sie sollten den Käfig
übrigens nicht zu eng einrichten. Die Ratten brauchen auch ein bisschen
Platz, um sich mal auszutoben (was sie natürlich auf jeden Fall beim täglichen
Auslauf tun können).
Wenn sie ein paar Eckchen zum Klettern, Verkriechen und Verstecken haben, dann wird das ihren Bedürfnissen gerecht. Unnötig ist einen Verkleidung um den Käfig herum, da Ratten sehr neugierig sind, und ohne "Mauer" alles mitbekommen können, was um sie herum geschieht. Obwohl sie nicht sehr gut sehen können, nehmen sie doch vieles schemenhaft und mit ihrem besserentwickelten Geruchs- und Gehörsinn direkt wahr und können sich besser auf Geräusche und Bewegungen aus allen Richtungen einstellen. Außerdem konnte ich beobachten, dass sie manchmal sehr gerne aus ihren Höhlen kommen, um die Helligkeit und Sonnenlicht zu genießen. Wie sollten sie das tun, wenn 3/4 des Käfigs verbaut ist? Dunkle Ecken stehen den Ratten in ihren Häuschen und Hängematten zur Verfügung. Aber auch der größte und schönste Käfig kann und darf den täglichen Auslauf nicht ersetzen.
Kann
ich meine Ratten mit anderen Tieren zusammen halten?
Natürlich "sprechen" Hunde, Meerschweinchen, Vögel usw.
und Ratten unterschiedliche "Sprachen". Ob ein Zusammenleben unterschiedlicher
Tierarten funktioniert, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sind die
Tiere Feind-Tiere, also stehen in einem Jäger-Beute-Verhältnis zueinander,
ist höchste Vorsicht geboten. Natürlich kommt es in erster Linie darauf
an, wie sich die einzelnen Individuen verstehen. Es gibt durchaus Tierfreundschaften
über die Artengrenze hinaus, aber da müssen und können Sie Ihre
eigenen Tiere selbst einschätzen. Generell gilt jedoch: Im Zweifelsfall
ist für die meisten Tierarten eine räumliche Trennung angenehmer und
sicherer und daher zu empfehlen.
Stinken Ratten?
Nein, Ratten selbst entwickeln keinen ausgeprägten Eigengeruch. Ein markierendes
Männchen kann ein wenig Geruch mit sich bringen, aber von Gestank kann
auch hier keine Rede sein. Im Gegenteil: Ratten sind sehr reinliche Tiere. Sie
putzen ebenso häufig wie Katzen ihr Fell. Geruch entsteht nur, wenn der
Käfig nicht regelmäßig und gründlich gereinigt wird. Und
diese Geruchsentwicklung kann man dann ja nicht der Ratte, sondern nur dem nachlässigen
Menschen vorwerfen. Das regelmäßige Reinigen des Käfigs (1-2
mal die Woche) lässt erst keine Geruchsprobleme entstehen.
Kann der Vermieter die Rattenhaltung verbieten?
Jein ! Grundsätzlich kann eine Kleintierhaltung nicht verboten werden,
selbst wenn dies im Mietvertrag so festgehalten ist. Allerdings gibt es ein
Problem: Es existiert ein juristisches Schlupfloch und das ist der "gestörte
Hausfrieden". Eigentlich kann sich das Argument des "gestörten
Hausfriedens" nur auf Lärm-, Schmutz- oder Geruchsbelästigung
beziehen, aber leider ist bei vielen Menschen der Ekel gegenüber Ratten
so ausgeprägt, dass sie sich trotz aller vernünftigen Argumente nicht
davon abhalten lassen, sich nicht durch die Anwesenheit von Heimtier-Ratten
gestört zu fühlen. In vielen Fällen ist es deshalb leider besser,
man lässt seine Nachbarn in Unkenntnis über die kleinen vierbeinigen
Mitbewohner, um Ärger zu vermeiden. Es gibt sowohl Urteile, die einen positiven
Ausgang hatten, wie auch solche mit negativem Ausgang. Die Arbeitsgruppe Recht
des VdRD e.V. sammelt beispielhafte Urteile, um für künftige Prozesse
eine ausgefeilte Argumentation für die Ratten vorzubereiten.